Teilnahmebedingungen

1. Ort und Dauer
Das Fest findet vom 07.07.2007 bis zum 08.07.2007 in Putbus auf Rügen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Die Aufbauzeit ist auf den 06.07.2007 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am 07.07.2007 von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr festgelegt. Die Abnahme der Ausstellungsstände erfolgt am 07.07.2007 um 09.00 Uhr. Die Besetzung des Standes ist während der gesamten Öffnungszeit der Messe zu gewährleisten. Mit dem Abbau der Stände wird frühestens am 08.07.2007 ab 18.15 Uhr begonnen. Der Abbau ist am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr zu beenden.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt verbindlich auf dem Anmeldeformular. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Ausstellungsleitung schriftlich bestätigt sind. Die Angabe der Ausstellungsgüter ist Voraussetzung für die Teilnahme. Nicht angemeldete Gegenstände und Leistungen dürfen nicht ausgestellt werden.

3. Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen
Mit dem Einreichen des Anmeldeformulars erkennt der Aussteller die Veranstaltungsbedingungen und alle weiteren Bestimmungen des Veranstalters als verbindlich an.

4. Standmiete
Mit der Anmeldung Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema der Veranstaltung entsprechen, können zugelassen werden. Über die Zulassung von Firmen und die Standzuteilung entscheidet der Veranstalter. Er behält sich vor, Anträge auf Zulassung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Anmeldungen werden erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung und nach Eingang der Rechnung gültig. Der Veranstalter ist berechtigt, Stände aus organisatorischen Gründen auf einen anderen Platz zu verlegen und vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden. at sich der Aussteller zur Beschickung der Ausstellung verpflichtet. Es gelten die in der Anmeldung angegebenen Mietpreise.

5. Zulassung und Standzuteilung
Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema der Veranstaltung entsprechen, können zugelassen werden. Über die Zulassung von Firmen und die Standzuteilung entscheidet der Veranstalter. Er behält sich vor, Anträge auf Zulassung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Anmeldungen werden erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung und nach Eingang der Rechnung gültig. Der Veranstalter ist berechtigt, Stände aus organisatorischen Gründen auf einen anderen Platz zu verlegen und vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden.

6. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Mit der Ausstellungszulassung ist die Standmiete nach Rechnungslegung, durch den Aussteller, zu zahlen. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für den Bezug des Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstermin beim Veranstalter eingegangen, kann der Veranstalter die Ausstellungsbeteiligung ablehnen. Beanstandungen der Rechnung, welcher Art auch immer, müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 10 % Zinsen p.A. ab Fälligkeitstermin als vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Eigenforderungen, welcher Art auch immer, die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzustellen, zu verweigern oder mit diesen zu verrechnen. Sollte die Veranstaltung aus nicht absehbaren Gründen abgesagt werden, erfolgt die Rückerstattung der Ausstellungsgebühren in voller Höhe. Sonstige Absprachen wie Schadenersatz etc. werden vom Veranstalter nicht anerkannt.

7. Widerruf der Platzzuteilung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung auch nach bereits erfolgter Ausstellungszusage abzulehnen, wenn: a) der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, b) in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren oder ein Vorverfahren bzw. eine Liquidation gegen den angemeldeten Aussteller erfolgt oder bevorsteht.

8. Technische Standeinrichtung
Sämtliche elektrische Apparate, Anlagen und Installationen müssen polizeilichen und gewerblichen Vorschriften entsprechen. Sämtliche Installationen dürfen nur von dem durch den Veranstalter genehmigten Handwerkern oder Gewerbetreibenden durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlungen der Aussteller werden deren Installationen im Interesse einer ausreichenden Betriebssicherheit durch den oben angeführten konzessierten Installateur auf deren Kosten kontrolliert. Der Anschluss von Heizgeräten ist untersagt. Aus organisatorischen Gründen kann ein Platzwechsel festgelegt werden.

9. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter versichert die Ausstellung gegen Haftpflicht. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Schäden der Aussteller untereinander und die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder dem Abhandenkommen der ausgestellten Sachen und Einrichtungsgegenstände. Für eingebrachte Gegenstände auf dem Ausstellungsstand durch die Aussteller oder deren Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. Die Aussteller haften gegenüber dem Veranstalter bzw. Dritten für Schäden, die durch sie oder ihre Mitarbeiter, ihre Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen, an Personen oder Sachen verursacht werden.Die Aussteller sollten deshalb Sorge tragen für die Absicherung - ihrer persönlichen und gesetzlichen Haftpflicht als Aussteller (i.d.R. über die Betriebshaftpflicht gedeckt) - aus der Beschädigung oder dem Abhandenkommen der ausgestellten Sachen und Einrichtungsgegenstände (evtl. Abschluss einer Ausstellungsversicherung). Wertvolle leichtbewegliche Ausstellungsgegenstände müssen nachts unter Verschluss genommen werden. Etwaige Ansprüche aus Haftungsschäden sind durch den Aussteller bis zum Ende des Abbautages beim Veranstalter schriftlich anzumelden.

10. Firmananschrift
An jedem Stand muss der Firmenname und die Anschrift des Ausstellers sichtbar angebracht werden!

11. Fotografieren und Zeichnen
Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsgegenständen sowie von ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht. Der Aussteller erklärt seine Zustimmung zur Verwendung von geschützter Werbung und verzichtet auf Ansprüche aus dem UWG.

12. Standreinigung
Die Reinigung des Ausstellungsstandes ist Sache des Ausstellers. Durch Versäumnisse zusätzlich entstehende Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Nach Abbau ist die Standfläche durch den Aussteller besenrein zu übergeben.

13. Verstöße gegen die Veranstaltungsbedingungen
Bei Nichtbeachtung der in den Veranstaltungsbedingungen verbindlich festgelegten Vorschriften trägt der Aussteller die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Folgen direkter oder indirekter Art. Der Veranstalter kann den Stand sofort schließen bzw. die Räumung selbst durchführen, ohne dass es der Anrufung gerichtlicher Schritte bedarf. Dies geschieht auf Kosten und Gefahr des Ausstellers.

14. Veranstaltungsservice / allgemeine Hinweise
Die im Veranstaltungsservice / allgemeinen Hinweise enthaltenen Festlegungen, Organisationsfestlegungen sind verbindlicher Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden mit der Anmeldung anerkannt.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand ist für beide Teile Bergen auf Rügen.